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Neue Richtlinien zur Fahreignung bei Diabetes – was sich ändert

Aktualisiert: 24. Okt.

Seit August 2025 gelten in der Schweiz neue Richtlinien zur Fahreignung und Fahrfähigkeit bei Diabetes mellitus. Sie ersetzen die Version aus dem Jahr 2016 und bringen zahlreiche praxisnahe Anpassungen. Ziel ist ein besserer Schutz der Verkehrssicherheit – ohne die Mobilität von Menschen mit Diabetes unnötig einzuschränken.


Moderne Technik im Mittelpunkt

Ein grosser Fortschritt: Die neuen Richtlinien anerkennen aktuelle Technologien wie die kontinuierliche Glukosemessung (CGM) und Hybrid-Closed-Loop-Systeme (HCL) als offizielle Entscheidungsgrundlage. Damit werden Werte wie Zeit im Zielbereich, Hypoglykämierate und Glukosevariabilität neben dem HbA1c berücksichtigt.

Auch die Empfehlungen vor Fahrtbeginn sind klarer geregelt: Wer ein CGM nutzt, sollte mit einem Blutzuckerwert von mindestens 4,0 mmol/l starten. Für Personen ohne CGM bleibt der Richtwert höher. Zudem sind genaue Wartezeiten und Korrekturmassnahmen definiert, falls die Werte zu tief liegen.

Neue Risikostufen und Nachweispflichten

Die Richtlinie unterscheidet künftig verschiedene Risikoklassen. Je nach Risiko gelten abgestufte Pflichten zu Messintervallen, Meldungen und Verhalten im Strassenverkehr. Berufliche Fahrerinnen und Fahrer der Kategorien C und D können weiterhin Ausnahmen beantragen, allerdings nur, wenn sie moderne Systeme wie HCL oder CGM sicher anwenden und dies ärztlich bestätigt ist.

Nach einer schweren Hypoglykämie gilt: Eine Wiederzulassung zum Fahren ist erst nach einer längeren Beobachtungsphase möglich. In dieser Zeit ist meist die Nutzung eines CGM oder eine intensive Blutzuckermessung vorgeschrieben.

Was bedeutet das für Betroffene?

Die Anpassungen bringen mehr Verantwortung, aber auch mehr Chancen. Wer moderne Technologien konsequent nutzt, seine Daten dokumentiert und sich an die neuen Verhaltensregeln hält, kann seine Mobilität besser erhalten.

Vor und während der Fahrt gilt neu:

  • Blutzucker messen und Mindestwerte einhalten

  • CGM-Alarme aktivieren und sichtbar tragen

  • Immer schnell verfügbare Kohlenhydrate mitführen

  • Nach einer Hypoglykämie fachärztliche Beratung einholen


Die überarbeiteten Richtlinien sind ein Schritt in Richtung moderner, sicherer und gerechter Regelungen. Sie fördern Eigenverantwortung und unterstützen den verantwortungsvollen Umgang mit neuen Technologien. Wer sich gut informiert, kann weiterhin sicher und selbstbestimmt am Strassenverkehr teilnehmen.



Quellen:

Quellen:

·         Vortrag Dr.med. Sandrina Bervini EndoDia Centre (12.05.2025)

 
 
 

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